Steuerfreie Gesundheitsförderung
Nur fitte Mitarbeiter sind auch gute Mitarbeiter!
Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitsgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3Nr. 34 EStG).
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:
- Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen
- Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung
- Stärkung persönlicher Kompetenzen.
Gearbeitet wird im Gesundheitsstudio oder direkt am Arbeitsplatz, Hand in Hand mit unserem Preventbereich.
(Kleine Unternehmen wählen aus unserem Physiotherapeutischen Maßnahmenkatalog).
- Gesundheitstraining
- Fitness
- Gruppentraining
- Präventionskurse
- Personal training
- Ernährungsberatung
- Seminare
- Events